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Rechtsanwalt Versicherungsrecht
Gerold Stoll

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Haftpflicht-
versicherung
wegen Cyber‐Angriffen / Schäden

Haftpflichtversicherung wegen Cyber‐Angriffen und Schäden

Bei Nichtleistung einer Betriebsunterbrechungsversicherung aufgrund von Cyberangriffen folgen üblicherweise folgende Schritte: Prüfung der Police, Kommunikation mit der Versicherung, gegebenenfalls rechtliche Schritte mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts, Beweissicherung und Dokumentation, Erwägung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten sowie die Prüfung regulatorischer Schritte, um die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen. Die genauen Schritte können je nach Fall variieren.

Hohe Erfolgsaussichten bei Nichtleistung der Haftpflichtversicherung wegen Cyber‐Angriffen / Schäden durch Rechtsanwalt Versicherungsrecht Gerold Stoll aus München

Aufgrund einer versichertenfreundlichen Rechtsprechung und unserem großen Erfahrungsschatzes ist die Erfolgsaussicht in solchen Fällen relativ hoch. Wir würden uns freuen, gemeinsam mit Ihnen für Ihr gutes Recht zu kämpfen.

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch, mit dem Rechtsanwalt Versicherungsrecht Gerold Stoll aus München, und wir prüfen Ihren Anspruch auf Zahlung. Außerdem geben wir eine Einschätzung Ihrer Erfolgschancen ab und vertreten Sie gegenüber dem Versicherer.

Fragen und Antworten an Rechtsanwalt Versicherungsrecht Gerold Stoll aus München

Seit mehr als 20 Jahren sind wir im Versicherungsrecht für unsere Mandanten tätig und haben deshalb einen hohen Erfahrungsschatz. Oft erhalten wir ähnliche Fragen. Diese haben wir zusammengefasst, um Ihnen vorab schon Hilfe leisten zu können. 

1. Fragen zur Cyberhaftpflichtversicherung bzw. Betriebsunterbrechungs-
versicherung wegen Cyber‐Angriffen und Schäden.

Sie müssen den Unfall schriftlich schildern und bei Ihrer Unfallversicherung einreichen. Sollte der Unfall eine Invalidität nach sich ziehen, sollten sie einen Antrag auf Leistung der Unfallversicherung stellen.

Die korrekte Beantwortung des Antragsfragebogens ist entscheidend. Unvollständige oder irreführende Angaben könnten dazu führen, dass der Versicherungsschutz beeinträchtigt wird. Es ist wichtig, den Fragebogen genau und wahrheitsgemäß auszufüllen, um im Fall eines Schadens bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Ja, der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer (VN) vorwerfen, gegen vertragliche Sicherheitsvorschriften, wie beispielsweise die DIN 27001, verstoßen zu haben. Es ist ratsam, alle Sicherheitsanforderungen der Police genau zu kennen und zu erfüllen, um potenzielle Leistungseinschränkungen zu vermeiden.

Obliegenheitsverletzungen können zu Leistungskürzungen des Versicherers führen, was zu finanziellen Nachteilen für den Versicherungsnehmer führen kann. Es ist wichtig, die vertraglichen Pflichten sorgfältig zu beachten, um den vollen Schutz der Betriebsunterbrechungsversicherung zu gewährleisten.

Unser Anwalt ist darauf spezialisiert, die Interessen von Versicherungsnehmern zu vertreten, die mit Leistungskürzungen aufgrund von Cyberangriffen konfrontiert sind. Das umfasst die Überprüfung von Vorwürfen, die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft und die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche des Versicherungsnehmers.

Im Falle eines Cyberangriffs ist es wichtig, sofortige Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen. Gleichzeitig sollte der Versicherungsnehmer seinen Anwalt informieren, um die nächsten Schritte zu besprechen, einschließlich der Einreichung von Versicherungsansprüchen.

2. Fragen zum allgemeinen Versicherungsrecht

Das muss erst einmal geprüft werden. Die Nichtzahlung der Versicherung kann selbstverständlich richtig sein, jedoch ist dies nicht festgeschrieben. Des öfteren tritt nämlich der Fall ein, dass die Gründe der Versicherung nicht rechtswirksam und zu Ihrem Nachteil ausgelegt sind. Deshalb kann gegen eine Ablehnung der Versicherung vorgegangen werden.

Voraussetzung hierfür ist die Prüfung Ihres Anspruchs. Diese erfolgt aufgrund unserer langjährigen Erfahrung für Sie kostenlos.

Ihnen hilft der Rechtsanwalt Versicherungsrecht bei Cyber-Problemen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns, der Kanzlei von Rechtsanwalt Versicherungsrecht Gerold Stoll aus München, auf und wir besprechen das weitere Vorgehen.
Telefon: 089 866 169

Mail: info@kanzlei-gerold-stoll.de
über unser Kontaktformular

Der Versicherung muss selbstverständlich genügend Zeit zur Prüfung des Anspruchs eingestanden werden. Jedoch zeigen unsere Erfahrungen, dass dies manchmal länger dauert als nötig.
Sollten Sie diese Zeit nicht abwarten können oder wollen, dann kontaktieren Sie uns. Nach einer Prüfung des Anspruchs helfen wir Ihnen, eine zeitnahe Entscheidung der Versicherung zu erlangen.

Sehr gerne unterstützen wir Sie dabei. Dies ist eine Selbstverständlichkeit und auch sehr sinnvoll. Fehler bei der Schadensmeldung wirken sich teilweise sehr negativ für Sie aus, da Versicherer der Leistungspflicht nur teilweise nachkommen könnten.

Normalerweise ja. Dazu muss jedoch die Deckungsanfrage mit Ihrer Rechtsschutzversicherung geklärt werden. Hierbei unterstützen wir Sie natürlich.

Lassen Sie uns einfach kurz das Ablehnungsschreiben der Versicherung zukommen. Dies können Sie per Mail, Post, Fax oder Kontaktformular machen. Sehr gerne können Sie uns auch kurz telefonisch kontaktieren, um die Situation zu besprechen.

Die Basis für den Erhalt von Leistungen stellt der Leistungsantrag dar. Antragsteller neigen dazu den Antrag zu Ihrem Vorteil auszufüllen. Dieses Wissen haben auch Versicherungsunternehmen und nutzen dies zu Ihrem Vorteil, indem sie dem Versicherten ein vorsätzliche Falschdarstellung vorwerfen und sich dann auf Leistungsfreiheit berufen.

Jedoch muss der Versicherungsnehmer wirklich wissend und wollend die Falschauskunft abgegeben haben. Und selbst dann ist nur eine Anteilige Reduzierung der Leistung möglich. Der Versicherungsnehmer muss auch in einer gesonderten Mitteilung in Textform darauf hingewiesen worden sein.

Ist die Falschauskunft nicht kausal für die Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht, kann der Versicherungsnehmer immer die Zahlung verlangen. Auch bei der Verweigerung der Zahlung durch den Versicherungsnehmer ist also nichts verloren.

Wir, die Kanzlei von Rechtsanwalt Versicherungsrecht Gerold Stoll aus München, raten Ihnen daher, in solchen Fällen immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen. Gerne sind wir hier für Sie da. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Erstgespräch.

Dies verhält sich wie bei der Antragstellung auf Abschluss des Versicherungsvertrages. Normalerweise wird die Falschauskunft erst nach längerer Zeit und regelmäßigen Zahlungen offensichtlich. Der Versicherungsnehmer verlässt sich auf die Versicherung im Schadensfall, jedoch wird diese nicht tätig und beruft sich auf die Falschauskunft. Auch hier hat der Gesetzgeber ein Recht entwickelt, das für den Versicherten freundlich ist.

Voraussetzung ist wieder, dass der Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die Fragen des Versicherers falsch beantwortet hat. Der Versicherte muss sich hieran auch erinnern können und von der Versicherung explizit danach gefragt worden sein. Außerdem muss der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht hingewiesen worden sein. Der Versicherungsnehmer muss vorlegen, dass er bei Kenntnis der Umstände den Versicherungsvertrag nicht geschlossen hätte.

Auch hier empfehlen wir, die Kanzlei von Rechtsanwalt Versicherungsrecht Gerold Stoll aus München, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Erstgespräch.

Hat der Versicherte bestimmte Rechtsverstöße begangen, kann die Versicherungsgesellschaft den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklären. Jedoch hat die Gesetzsprechung hierfür freundliche Grundsätze für den Versicherungsnehmer entwickelt. So ist die Voraussetzung für einen Rücktritt des Versicherers, dass der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig vertragliche Obliegenheiten verletzt hat.

Der Versicherungsnehmer muss auch in einer gesonderten Mitteilung in Textform darauf hingewiesen worden sein.
Ist die Falschauskunft nicht kausal für die Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht, kann der Versicherungsnehmer immer die Zahlung verlangen. Auch bei der Verweigerung der Zahlung durch den Versicherungsnehmer ist also nichts verloren.

Wir, die Kanzlei von Rechtsanwalt Versicherungsrecht Gerold Stoll aus München, raten Ihnen daher, in solchen Fällen immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht heranzuziehen. Sehr gerne sind wir Ihnen hier behilflich. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Erstgespräch.

Gemäß § 31 VVG kann die Versicherungsgesellschaft all jene Auskünfte anfordern, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich sind. Zusätzlich ist es dem Versicherer erlaubt, Untersuchungen zum Entstehen und zur Höhe des Schadens einzuleiten. Der Versicherte muss aber erst auf Verlangen der Versicherung tätig werden – nicht von sich selbst aus.

Dabei müssen Sie folgende Fragen beantworten:

  • Umstände des Schadens
  • Entstehung des Schadens
  • Schadensverursacher und -zeitpunkt
  • Vorschäden
  • weitere Risiken
  • wirtschaftliche Verhältnisse

Versicherungsgesellschaften nehmen dies, um sich auf eine Verletzung der Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten gemäß § 31 VVG zu berufen. Jedoch muss die Versicherung den Versicherungsnehmer zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform darauf hingewiesen haben.

Der Versicherung unterlaufen hier immer wieder Fehler.
Ist die Falschauskunft nicht kausal für die Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht, kann der Versicherungsnehmer immer die Zahlung verlangen. Auch bei der Verweigerung der Zahlung durch den Versicherungsnehmer ist also nichts verloren.

Wichtig ist, dass sich sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen. Gerne sind wir, die Kanzlei von Rechtsanwalt Versicherungsrecht Gerold Stoll aus München, hier für Sie da und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. Senden Sie uns per Mail, Fax, Post oder unser Kontaktformular das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie kurz an.

Ein Angebot zur gütlichen Einigung ist ein sehr gutes Zeichen. Die Versicherung geht dann davon aus, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers grundsätzlich berechtigt ist und die Durchsetzung erfolgreich sein wird.

Sie sollten in diesem Fall einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen, der detailliert prüft, ob Sie das Angebot annehmen sollen. Es ist durchaus möglich, dass das Bestehen auf die vollständige bzw. einen höhere Zahlung besser für Sie ist.