Weiß Rotes Logo vom Anwalt für Versicherungsrecht Gerold Stoll aus München.

Anwalt Versicherung
Gerold Stoll

Weiß Rotes Logo vom Anwalt für Versicherungsrecht Gerold Stoll aus München.

Recht der Handelsvertreter und Makler

Nichtleistung der Versicherungs­gesellschaft

Während der Laufzeit eines Vertrags oder nach dessen Beendigung besteht die Gefahr vielfältiger Auseinandersetzungen zwischen dem Vermittler und dem Versicherungsunternehmen. Oft werden nicht alle dem Vermittler zustehenden Provisionen ausbezahlt oder es werden Provisionen wegen stornierter Versicherungsverträge zurückverlangt.

Hohe Erfolgsaussichten bei Nichtleistung der Versicherungs­gesellschaft gegenüber dem Vermittler durch Anwalt Versicherung Gerold Stoll aus München

Die Prozesserfahrung besagt, dass im Durchschnitt nur rund ein Viertel bis ein Drittel der zurückgeforderten Provisionen gerechtfertigt sind. Hier hilft Anwalt Versicherung Gerold Stoll aus München insbesondere die Erfahrung aus der Tätigkeit für einen Münchner Versicherer.

Fragen und Antworten

Seit mehr als 20 Jahren sind wir, die Kanzlei von Anwalt Versicherung Gerold Stoll aus München im Versicherungsrecht für unsere Mandanten tätig und haben deshalb einen hohen Erfahrungsschatz. Oft erhalten wir ähnliche Fragen. Diese haben wir zusammengefasst, um Ihnen vorab Hilfe leisten zu können. 

Insbesondere bei Provisionsrückbelastungen wird oft übersehen, dass ausschließlich der Versicherer gegenüber dem Vermittler die Pflicht hat, folgende Umstände im Prozess zu beweisen:

  • Der Versicherungsvertrag wurde tatsächlich storniert.
  • Der Versicherer hat tatsächlich Bestandserhaltungsmaßnahmen ergriffen, um den Versicherungsnehmer von der Stornierung des Versicherungsvertrags abzuhalten.
    Dies alles kann schon vorgerichtlich gegenüber dem Versicherer eingewendet werden. Damit gelingt es u. U. langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Wir, die Kanzlei von Anwalt Versicherung Gerold Stoll aus München, empfehlen auf jeden Fall einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und wir besprechen weitere Vorgehen.

Mit dem Argument der Reduzierung von Kosten haben Versicherungen in der Vergangenheit oft versucht, vertraglich vereinbarte Provisionen einseitig nach ihren Bedürfnissen zu kürzen. Hierbei gelang Anwalt Versicherung Gerold Stoll in der Vergangenheit, dass ein großer Münchner Versicherer auch vor dem Bundesgerichtshof damit unterlegen ist, Provisionen einseitig zu kürzen.

Wenn der Versicherung tatsächlich die Beweisführung gelingen sollte, muss diese zusätzlich beweisen, dass eine nur anteilige Rückzahlung verlangt wird und die Berechnung so auch im Vermittlervertrag vereinbart wurde.

Die Prozesserfahrung besagt, dass im Durchschnitt nur rund ein Viertel bis ein Drittel der zurückgeforderten Provisionen gerechtfertigt ist. Hierbei hilft Anwalt Versicherung Gerold Stoll insbesondere die Erfahrung aus der Tätigkeit für einen Münchner Versicherer.

Wir, die Kanzlei von Anwalt VersicherungGerold Stoll, empfehlen auf jeden Fall einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und wir besprechen das weitere Vorgehen.